Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass Ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter: https://di-immo.de.tl einzusehen!
1. Meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der mir vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit mir kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von mir erteilten Auskünfte zustande.
Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken.
3. Meine Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung ist der Empfänger meiner Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit mir einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche meinerseits bleiben vorbehalten.
4. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Angebot abweicht.
5. Provision:
Der Provisionsanspruch des Marco Di Marco Immobilienmakler entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Für die Entstehung des Anspruches ist die Mitursächlichkeit des Marco Di Marco Immobilienmakler am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch des Marco Di Marco Immobilienmakler auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/in der Offerte ausgewiesenen Provision (Courtage). Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Marco Di Marco Immobilienmakler der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft bzw. sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.
Sind die Angebote der Marco Di Marco Immobilienmakler dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner Marco Di Marco Immobilienmakler schriftlich per Einschreiben mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht in angemessener Frist, so gilt der Nachweis des Objektes durch Marco Di Marco Immobilienmakler als erbracht. Vom Abschluss des Hauptvertrages ist der Marco Di Marco Immobilienmakler durch den Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen. Marco Di Marco Immobilienmakler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminsmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.
6. Die Vermietungsprovision in Höhe von 2 X Netto-Monatskaltmieten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind mir von meinem Vertragspartner mitzuteilen. Abweichende Provisionssätze sind möglich.
(Bei Vermietung zahlt nur der Auftraggeber die Makler-Provision!)
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist;
Die Gerichtsstandklausel richtet sich nur an gewerbliche Kunden!
09. Dieser Nachweis gilt für 3 Jahre. In dieser Zeit sind Sie mir gegenüber provisionspflichtig auch dann, wenn Sie dieses Objekt über einen anderen Makler oder direkt vom Eigentümer erwerben.
10. Meine Maklermandate mit Verkäufer sind fast alle Qualifizierte Alleinaufträge:
Im Unterschied zum Alleinauftrag darf der Besitzer der Immobilie diese beim qualifizierten Alleinauftrag nicht selbst verkaufen. Er muss Interessenten an den Makler verweisen. Andernfalls hat der Makler einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Vertrag beinhaltet deshalb alle wichtigen Vermarktungsmaßnahmen, die der Makler durchführen soll. Hält er sich jedoch nicht daran, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen. Nur mit einem Alleinauftrag kann der Makler eine Immobilie für Kunden reservieren, da er exklusiv tätig ist.
11. Hat nach vereinbarter Reservierung eine Partei den Nichtabschluss des notariellen Kaufvertrags über eine Liegenschaft zu vertreten, so entrichtet diese Partei eine angemessene Entschädigung an den Makler als Ersatz für entstandene Aufwendungen: Telefon, Fahrtkosten, Zeitaufwand, Bürokosten, Anzeige-kosten, etc.!
12. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Informationen zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Marco Di Marco Immobilienmakler auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
13. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
